top of page

FAQ

  • ePowerFun App Verwendung mit ePF 2 25 km /h und 31 km/h
    Bei den Austria Modellen bzw. Umbau auf 25 oder 31 km/h darf nur die Uni Scooter App verwendet werden! HINWEIS: Bitte nicht versuchen bei Modellen ohne ABE (31 km/h und Austria Editionen) mit der ePF App ein Firmwareupdate zu machen. Die ABE konformen Firmware Updates der ePF App funktionieren nicht mit den Modellen ohne ABE. (Durch ein Firmware Update mit der ePF App wird die Funktionalität der ABE-Version hergestellt und ein Verbinden mit der UniScooter App und das Zurückspielen der World/Austria Firmware unmöglich.)
  • Optimaler Ladezustand?
    Tatsächlich liegt der optimale Ladezustand eines Akkus nicht bei 100% - sprich einer vollständigen Ladung. Grund hierfür ist, dass die Elektroden bei einer Vollladung sehr starken Belastungen ausgesetzt sind. Der Markenhersteller Bosch gibt als idealen Wert einen Pegel zwischen 30% und 60% an. Besonders bei Kurzfahrten heißt das, dass der Akku nicht direkt nach jeder Fahrrad-Fahrt unbedingt ans Ladegerät angeschlossen werden sollte. Muss der Akku über eine längere Zeit gelagert werden, zum Beispiel bei Nichtnutzung des E-Bikes im Winter, sollte sich der Ladezustand ebenfalls zwischen 30% und 60% befinden. Vor dem nächsten Einsatz muss der Akku dann nur noch richtig – in diesem Fall vollständig - geladen werden.
  • Wie kann ich die Lebensdauer des Akkus erhöhen?
    Die ordnungsgemäße Behandlung und das richtige Laden der Akkus haben wesentlichen Einfluss auf die Lebensdauer. Wichtig ist der Schutz vor direkter Sonneneinwirkung. Beim Fahren lässt sich das natürlich nicht verhindern, allerdings sollte bei einer Rast und vor allem nach der Fahrrad-Tour der Akku nicht unnötig in der Sonne verweilen. Ideal wäre eine Raumtemperatur von 15 bis 20 Grad, im Rahmen einer Pause freut sich der Akku aber auch bereits über ein schattiges Plätzchen. Gleiches gilt auch für das richtige Laden des Akkus. Der Winter hat ebenfalls seine Tücken. Vor extremer Kälte muss der Akku ebenso geschützt werden wie vor Hitze.
  • Wie kann ich mir einen E-Scooter oder Sup mieten?
    Zum mieten einfach über das Kontaktformular Anfragen oder im neuen Onlineshop www.xrent.atunter Termin Online buchen kann ganz bequem die Stunde reserviert werden.
  • Ich bin mir nicht sicher ob ich mit einem E-Scooter fahren kann?
    Es haben bis jetzt bei uns Personen von 12 bis 74 Jahren das Fahren erlernt und alle sind einer Meinung: Es ist einfach! Wobei viele beim ersten Auf- und wieder Absteigen sagen; „Das lerne ich Nie“ – widerrufen sie das spätestens nach 10 Minuten. Unser Team steht dir natürlich bei den ersten „Schritten“ zur Seite und erklärt dir alles ganz genau (learning by doing)!
  • Darf ich mit meinem E-Scooter bei Regen fahren?
    Aufschluss über die Nutzung unter nassen Bedingungen gibt immer die jeweilige IP Schutzklasse. Bezogen auf das einzelne Fahrzeug ist dieser Wert und den jeweiligen technischen Daten zu finden.
  • Wo darf ich mit meinem E-Scooter oder E-Roller fahren?
    Dies hängt immer davon ab, ob das jeweilige Modell eine STVZO Zulassung besitzt oder nicht. Unsere Fahrzeuge besitzen wenn sie zugelassen sind immer eine EU-weit gültige Zulassung. D.h. ist ein Fahrzeug zugelassen kann es immer auch in der gesamten EU im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden – lediglich das Prozedere der Registrierung und Anmeldung / Versicherung kann unterschiedlich sein. Die E-Scooter mit max. 600 Watt und einer max. Geschwindigkeit von 25 km/h sind in Österreich als Fahrrad zugelassen und darf überall dort fahren wo auch ein Fahrrad fahren darf. Es gibt auch Modelle die beispielsweise in Deutschland Versicherungs- und Führerscheinpflichtig sind!!! Dies muss immer im jeweiligen Land geprüft und mit den geltenden Bestimmungen abgeglichen werden.
  • Wie lange kann ich die E-Scooter mieten?
    Bei unseren Mietoptionen findet ihr stunden- tages- oder wochenendmiete. Wenn ihr während der Miete verlängern möchtet bitte einfach bis 2 Stunden vor Ablauf der Mietdauer unsere Hotline kontaktieren und telefonisch verlängern. Es gibt keine Maximalmietdauer. Bei längerer Miete bekommst du natürlich ein individuelles Angebot für Tages- Wochen- oder Monatsweise.
  • Was soll ich bei einem Schadensfall machen?
    Den Schaden unbedingt melden um weitere Kosten zu sparen. Wir werden dir so schnell wie möglich ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Bei Fahrlässigkeit wird dir die Reparatur in Rechnung gestellt. Bei ordnungsgemäßem Umgang treffen dich keinerlei Kosten.
  • Wie lade ich mein E-Scooter richtig?
    Wenn das Funvehicle länger nicht benutzt wird, sollte es wenn möglich vom Stromkreis getrennt werden. Bei längerer Lagerung sollte der Batteriestand zwischen 25% und 90% betragen.
  • Wie weit komm ich mit meinem E-Fahrzeug?
    Die Reichweite ist immer abhängig von verschiedenen Faktoren wie Zuladung, Ladezustand, Fahrtstrecke, Alter & Zustand der Akkus, Umgebungstemperatur sowie der Fahrweise und kann teilweise stark differieren. Ebenfalls hängt die Reichweite immer auch unmittelbar von der vorhandenen Akkukapazität ab. Diese wird in Ah (Amperestunden) oder auch in Wh (Wattstunden) angegeben. Je größer dieser Wert desto größer die mögliche Fahrtstrecke.
  • Warum erreicht der Roller nicht die angegebene Höchstgeschwindigkeit?
    Um die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen, müssen die entsprechenden Umstände gegeben sein. Hierzu gehören Dinge wie der Reifendruck, Akkuladezustand, Temperatur, Alter des Akkus, Terrain, Zuladung usw.. Wichtig ist auch, dass ggf. am Fahrzeug, im Boardcomputer oder der App überprüft wird, ob die richtige Geschwindigkeitsstufe eingestellt ist, um die Höchstgeschwindigkeit erreichen zu können.
  • Das Ladekabel funkt wenn ich es in die Ladebuchse stecken möchte!
    Das Ladegerät erst an die Steckdose anschließen und erst dann mit dem Roller verbinden.
E-Moped
e-scooter E-Twow Booster V grün

Gesetzte und Regeln/E-Scooter

Gesetzte und Regeln

Die 31. Novelle der StVO ist mit 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Diese regelt unter anderem die richtige Verwendung und Ausstattung von E-Scootern im Straßenverkehr, und gilt einheitlich für alle Bundesländer in Österreich. Alle wichtigen Infos und Vorschriften für die beliebten E-Scooter findet ihr hier im Überblick.

 

„Elektrisch betriebene Klein- und Miniroller“, also E-Scooter, zählen zu den „Kleinfahrzeugen vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn“.

Bis zu einer Bauarthöchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h bzw. einer Motorleistung von 600 Watt sind E-Scooter überall dort zulässig, wo auch das Radfahren erlaubt ist.

Alle Verhaltensvorschriften die für Radfahrer bzw. für E-Bikes gelten, gelten nun auch für Nutzer von E-Scootern.

Alle Verkehrsflächen die mit Fahrrädern befahren werden dürfen, sind somit auch für E-Scooter freigegeben.

 

Wo darf man mit einem E-Scooter fahren – und wo nicht?

Verboten ist grundsätzlich das Befahren von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen.

Erlaubt: Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benutzt werden. Vorgeschrieben ist das Befahren einer Fahrbahn dann, wenn kein Radweg vorhanden ist.

Auch in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen darf ein E-Scooter genutzt werden – allerdings mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

Auf Gehsteigen und Gehwegen haben E-Scooter künftig also nichts verloren. Ausnahme: Wenn es von der zuständigen Behörde per Verordnung erlaubt ist, darf ein Gehsteig/Gehweg in Schritttempo befahren werden.

Mit dem E-Scooter gegen die Einbahn fahren – auch das soll überall dort erlaubt sein, wo es Fahrradfahrern gestattet ist.

 

Welche Verhaltensregeln gelten für E-Scooter-Fahrer?

Allgemeines Gefährdungsverbot: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen per Verordnung erlaubt ist – hier muss Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden bzw. die Geschwindigkeit der Fußgänger-Situation angepasst werden.

Fahren zu zweit: Verboten. Auf einem E-Scooter darf eine Fahrt im öffentlichen Verkehr nur alleine angetreten werden.

Telefonieren während der Fahrt mit dem E-Scooter wird, ebenso wie beim Fahrradfahren, verboten (bzw. nur mit Freisprecheinrichtung).

Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

Auch in punkto Promillegrenze muss man sich an die Regelungen wie beim Fahrradfahren richten: Höchstens 0,8 Promille

Mindestalter: E-Scooter dürfen im Straßenverkehr ab einem Alter von 12 Jahren verwendet werden, mit Fahrradausweis auch im Alter von 9 bzw. 10 Jahren. Jüngere Kinder nur dann, einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson unterwegs sind.

Außerdem gilt eine Helmpflicht für Kinder unter zwölf Jahre.

Während beim Abbiegen mit einem Fahrrad immer ein Handzeichen geben werden muss, ist das beim E-Scooter zu gefährlich – hier wird der Gesetzgeber noch eine andere Lösung präsentieren müssen, die verkehrstauglich ist.

 

Wie muss ein E-Scooter ausgerüstet sein?

Die Ausrüstung eines E-Scooters ist ein weiterer wesentlicher Punkt, um regelkonform unterwegs zu sein. Für E-Scooter gelten grundsätzlich die Ausstattungsvorschriften für Räder, die man in der Fahrradverordnung nachlesen kann. Hier unser kompakter Überblick über alle Ausstattungsmerkmale von E-Scootern im Straßenverkehr:

 

E-Scooter müssen mit einer „wirksamen Bremsvorrichtung“ ausgestattet sein

weiße Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien vorne sind Pflicht

rote Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien, die nach hinten abstrahlen, sind ebenso Voraussetzung

auch gelbe Rückstrahler auf der Seite sind vorgesehen, um ordnungsgemäß unterwegs zu sein

bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht müssen E-Scooter zudem mit einem weißen Licht (vorne) bzw. roten Licht (hinten) ausgerüstet sein.

 

E-Scooter Fahren und Parken auf dem Gehsteig

E-Scooter dürfen auf Gehwegen, Gehsteigen oder Schutzwegen in Österreich grundsätzlich nicht verwendet werden.

Ausnahme: Behördlich per Verordnung freigegebene und gekennzeichnete Abschnitte. Verordnungen für eine erlaubte Benutzung von Gehsteigen/wegen sind z.B. dort angedacht, wo die Benützung der Fahrbahn nicht sinnvoll ist.

Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt bzw. geparkt werden, wenn dieser zumindest 2,5 Meter breit ist.

 

Ab wann braucht man ein Kennzeichen?

Für E-Scooter bis 25 km/h Bauartgeschwindigkeit bzw. bis 600 Watt Motorleistung ist kein Kennzeichen bzw. keine Versicherungsplakette notwendig. Zu einer Haftpflichtversicherung wird aber dennoch geraten.

Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h bzw. ist ein Motor mit mehr als 600 Watt Leistung verbaut, wird ein solcher E-Scooter als Motorfahrrad definiert. Heißt: Typisierung, Versicherung und Zulassung ist notwendig. Ein Führerschein der Klasse AM oder B ist dann somit ebenfalls Pflicht. Daraus ergibt sich ein Mindestalter von 15 Jahren (mit Mopedführerschein), andernfalls ist die Benutzung im öffentlichen Verkehr erst nach Innehabung eines anderen Führerscheins erlaubt.

bottom of page